Extreme Witterungsverhältnisse

Regelungen des Schulministeriums NRW

Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungs­ver­hält­nissen ent­schei­den mor­gens die El­tern, ob der Schul­weg für ihre Kin­der zu­mut­bar ist. Be­en­den Schu­len den Un­ter­richt vor­zei­tig, so sind die Schü­ler­innen und Schü­ler im Schul­ge­bäu­de so lange zu be­treu­en, bis ein ge­fahr­loser Heim­weg mög­lich ist.

 

Die Eltern informieren die Schule unverzüglich (z. B. per Mail) darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird (vgl. Zf. 2.1 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1).

 

Wenn wir, die GGS Körnerstraße, den Unterricht wegen extremer Wetterverhältnisse vorzeitig beenden müssen, verfahren wir wie folgt:

  • Wir benachrichtigen die Eltern per Telefon und vereinbaren das Prozedere
  • Sollten wir keinen Elternteil oder nahen Angehörigen (s. Telefonliste) telefonisch erreichen, wird das Kind weiter in der Schule betreut.
  • Sollte das Kind nicht abgeholt werden können, wird es in der Schule weiter betreut.
  • OGS/Betreuung bleiben geöffnet, sofern ein Bedarf besteht.

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